„Die Richtung bei der Unternehmenssteuerreform stimmt.“

Das sagte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann zu den am Mittwoch vorgestellten Plänen der parlamentarischen Arbeitsgruppe zur Unternehmenssteuerreform.


„Die Richtung bei der Unternehmenssteuerreform stimmt.“

Das sagte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann zu den am Mittwoch vorgestellten Plänen der parlamentarischen Arbeitsgruppe zur Unternehmenssteuerreform.

„Nach wie vor handelt es sich aber nur um ein Eckpunktepapier, bei dem wesentliche Details fehlen. Vor diesem Hintergrund ist für eine umfassende Bewertung das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Die Fallstricke liegen wie so oft im Kleingedruckten“, so der BDI-Präsident. „Die Senkung der nominalen Steuersätze für Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent sowie die Entlastung der Unternehmensebene von Personengesellschaften durch die Thesaurierungsrücklage sind zwei wichtige Signale“, betonte Thumann.

Allerdings dürfe die positive Wirkung nicht durch die geplanten Gegenfinanzierungsmaßnahmen – wie die systemwidrige Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen – verpuffen. Mit einer Senkung der nominalen Sätze auf knapp unter 30 Prozent liege Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor im letzten Drittel. Durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei Körperschaft- und Gewerbesteuer sei die effektive Belastung deutlich höher als 30 Prozent.

Mit einer Ausweitung der Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente wohl auf Zinsen für kurz- und langfristige Darlehen sowie auf Zinsanteil auf Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen bei der Gewerbesteuer, werde gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verstoßen. Zwar werde im Gegenzug der Anteil der Hinzurechnungen auf 25 Prozent abgesenkt. „Niemand garantiert, dass es hierbei bleibt. Negativbeispiele – wie die Mindest- und die Veräußerungsgewinnbesteuerung beweisen das Gegenteil“, warnte Thumann. „Wurde zunächst bei der Mindestbesteuerung eine Beschränkung der Verlustverrechnung auf 25 Prozent angekündigt, endete das Gesetzgebungsverfahren auf 40 Prozent. Eine weitere Anhebung wird in regelmäßigen Abständen ins Spiel gebracht.“

Quelle: bdi