Darf die BA demnächst in selbstständige Tätigkeiten vermitteln?


Darf die BA demnächst in selbstständige Tätigkeiten vermitteln? 

Im Zuge der laufenden Reform prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch, wie die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung – und damit auch der dort angesiedelte Künstlerdienst – in Zukunft optimal organisiert werden kann. Angesichts der derzeitigen politischen Diskussion hat der Vorstand der BA gestern beschlossen, grundsätzliche Entscheidungen zu diesem Thema erst zu treffen, wenn Beschlüsse auf politischer Ebene gefallen sind.

In die Kritik war der Künstlerdienst der BA durch eine Feststellung des Bundesrechnungshofes und eine daran anschließende Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages gekommen. Bemängelt wurde insbesondere die Tatsache, dass Künstlerinnen und Künstler durch die BA vielfach in selbstständige Engagements vermittelt werden. Die BA würde damit über ihren gesetzlichen Auftrag hinausgehen.

Inzwischen verändert sich jedoch die Rechtslage. Im Bundestag wird eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel angestrebt, dass die BA in selbstständige Tätigkeiten vermitteln kann, da auch Selbstständigkeit ein Ausweg aus Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug ist.

Quelle: arbeitsagentur