krankenkasse-tarife.jpgSeit dem 01.01.2009 gibt es den Basistarif in der privaten Krankenversicherung. Die Leistungen des Basistarifs orientieren sich größtenteils am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, sind verbindlich festgelegt und daher bei allen Anbietern von privaten Krankenversicherungen gleich. Außerdem sind einige Tarifmerkmale des Basistarifs bereits vom Gesetzgeber vorgegeben. Alle privaten Versicherungen sind gezwungen neue Patienten aufzunehmen, unabhängig von Vorerkrankungen oder wirtschaftlichen Risiken. Zuschläge oder Leistungsausschlüsse dürfen seitens der privaten Krankenversicherung nicht erhoben werden.

Konzipiert wurde dieser Tarif ursprünglich für selbstständige Versicherungsnehmer mit einem geringen Einkommen, die sich aufgrund der Krankenversicherungspflicht, neu versichern mussten. Grundsätzlich kann sich jeder, bei dem die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, im Basistarif versichern. Die Beiträge des einzelnen Versicherungsnehmers richten sich nach Geschlecht, dem Eintrittsalter und Beruf. Die Höchstbeitragsgrenze des Basistarifs ist an die gesetzliche Krankenversicherung angeknüpft. Sie darf den Höchstbeitrag nicht überschreiten. Kinder und Ehepartner ohne Einkommen sind im Basistarif jedoch nicht kostenlos mitversichert. Aufgrund der hohen Beiträge für Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann auch hier ein Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung empfehlenswert sein. Vor diesem Schritt sollten jedoch die Leistungen beider Versicherungen verglichen werden, damit es im nachhinein keine Einbußen gibt.

Bei einem Wechsel ist der Patient 18 Monate an den Basistarif einer privaten Krankenversicherung gebunden. Danach kann er in jeden Basistarif einer beliebigen Krankenversicherung wechseln. Die angesparten Altersrückstellungen können zum neuen Anbieter mitgenommen werden.

Vorteile und Nachteile des Basistarifs der privaten Krankenversicherung zusammengefasst.

Vorteile:
1) Der Gesundheitszustand des Patienten bleibt bei Eintritt unberücksichtigt.
2) Es dürfen keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erhoben werden.
3) Die private Krankenversicherung darf keine berechtigten Anträge ablehnen.
4) Die Altersrückstellung kann bei einem Wechsel berücksichtigt werden.

Nachteile:
1) Kritik laut der Stiftung Warentest, das im Basistarif der gleiche Versicherungsschutz wie in der gesetzlichen Krankenversicherung geboten wird, jedoch die Beiträge wesentlich höher sind.

Damit das System des Basistarifs auf längere Sicht effektiv bleibt, sollen sich die privaten Krankenversicherungen gegenseitig einen Ausgleich zahlen, damit auch zukünftig sich die finanzielle Belastung die Waage hält.

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