Man erhält im ersten jahr der Ich-AG Gründung einen monatlich vereinheitlichten Zuschuss in Höhe von 600 Euro. Im zweiten Jahr beträgt die Höhe des Zuschusses nur noch 360 Euro und im dritten Jahr sind es dann 240 Euro. Die maximale Föderdauer beträgt 3 Jahre. Die Föderung wird jedes Jahr ...


Wie hoch ist die Förderung bzw. Zuschusshöhe in der Ich-AG?

Man erhält im ersten Jahr der Ich-AG Gründung einen monatlich vereinheitlichten Zuschuss in Höhe von 600 Euro. Im zweiten Jahr beträgt die Höhe des Zuschusses nur noch 360 Euro und im dritten Jahr sind es dann 240 Euro. Die maximale Föderdauer beträgt 3 Jahre. Die Föderung wird jedes Jahr erneut geprüft dazu muss der Nachweis über das gesamte Einkommen aus der Selbstständigkeit, auch des eventuell ausgeübten Nebenjobs erbracht werden. Wenn die vorgeschriebene Einkommengrenze überschritten wurde wird eine erneute Föderung nicht gewährt. Unberührt davon bleiben bereits gezahlte Förderungen, es muss also nichts zurückbezahlt werden.

Der Föderzuschuss für die Ich-AG unterliegt nicht der Steuerpflicht, weil es nicht als steurpflichtiges Einkommen angesehen wird. Desweiteren unterliegt es nicht dem Progressionsvorbehalt, der verminderten Besteuerung.