Beitragsseiten


Aktueller Stand von Basel II 

basel II

 

a) Die Eigenschaften des Kapitalnehmers

Beim alten Baseler Akkord wurde hier schon nach den Ausprägungen „Staat“, „Bank“ und „Unternehmen“ unterschieden, wobei die Eigenkapitalanforderungen bei Krediten an Banken und mehr noch an Staaten geringer waren als bei Unternehmen.

Im Internen Ratingansatz von Basel II soll diese institutionelle Unterscheidung keine Rolle mehr spielen – an ihre Stelle tritt nun die Kreditnehmerbonität. Als zweiter Faktor soll, zumindest bei Krediten an Unternehmen, in Zukunft die Unternehmensgröße bzw. das Kreditvolumen berücksichtigt werden. Der Tatsache, dass (viele) kleinvolumige Kredite sehr viel weniger zum Portfoliorisiko einer Bank beitragen als (wenige) großvolumige (Diversifikationseffekt), soll durch die Schaffung eines Retailsegments (in Abgrenzung zu den beiden anderen geplanten Retailsegmenten auch als „Other Retail“ bezeichnet) mit deutlich geringeren Anforderungen an Eigenkapital und Ratingsysteme Rechnung getragen werden. Unternehmen, die diesem Segment zugerechnet werden („Retailunternehmen“) werden dann im Grunde wie Privatpersonen behandelt, die alle zum Retailsegment gehören.

b) Die Eigenschaften der Finanzierung

Im IRB-Ansatz von Basel II wird erstmals konsequent zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen unterschieden. Zwar kann auch bei der Vergabe von Eigenkapital durch Banken (d.h. die Bank geht eine Beteiligung ein) die bei der Kreditvergabe verwendete Formel zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung herangezogen werden, allerdings sind die Input-Parameter anzupassen. So muss prinzipiell eine doppelt so hohe Verlustschwere wie bei Krediten angesetzt werden (90% LGD im Vergleich zu 45% bei unbesicherten, aber nicht nachrangigen, Krediten). Dadurch steigt das zu unterlegende Eigenkapital im gleichen Ausmaß. Zudem erhalten Beteiligungen einen Eigenkapitalaufschlag wie bei Krediten mit maximaler Laufzeit (5 Jahre oder mehr), was die Eigenkapitalfinanzierung zusätzlich belastet. Alternativ könnten Banken den sogenannten „Marktansatz“ wählen und das Eigenkapital mittels eines internen Modells berechnen – jedoch gelten auch hier recht hohe Mindestanforderungen. Allerdings wird Basel II die Förderungswürdigkeit bestimmter Eigenkapitalfinanzierungen als Kriterium für verringerte Anforderungen anerkennen: Wird eine Finanzierung durch ein staatliches Programm gefördert, wird es (innerhalb bestimmter Grenzen) zu keiner erhöhten Eigenkapitalbelastung der finanzierenden Bank kommen.

Beim Kreditsegment wird (zumindest in der Basisversion des IRB-Ansatzes) die Variante Spezialfinanzierungen (Specialized Lending; Unterarten Projektfinanzierungen und Objektfinanzierungen) vom Unternehmenskredit unterschieden. Dieses Segment ist tendenziell risikoreicher, weil die Bedienung der Verbindlichkeiten vom Projektverlauf und weniger von den beteiligten Unternehmen abhängt. In dieses Segment fällt beispielsweise die Finanzierung von Kraftwerken und anderer Infrastruktur, die Finanzierung von zu veräußernden oder zu vermietenden Immobilien sowie die Finanzierung von Schiffen und Flugzeugen. Ist eine Bank im Basisansatz nicht in der Lage, die Ausfallwahrscheinlichkeit solcher Kredite zu schätzen, so wird eine (vergleichsweise hohe) Eigenkapitalanforderung anhand vorgegebener Tabellen bestimmt. Für Banken, die Ausfallwahrscheinlichkeiten oder sogar LGDs selbst schätzen können, entspricht die Behandlung der „normaler“ Unternehmenskredite.

Die Laufzeit einer Finanzierung stellt ein wichtiges Risikokriterium mit Einfluss auf das vorzuhaltende Eigenkapital dar. Denn je länger sich eine Bank per Darlehensvertrag an einen Kreditnehmer bindet, umso größer ist das Risiko von unerwartet hohen Wertschwankungen der Forderung bis hin zum Forderungsausfall – selbst wenn man wie der Baseler Ausschuss auf einen einjährigen Zeithorizont fokussiert. Ursprünglich wollte das Baseler Komitee die Laufzeit nur bei Krediten im fortgeschrittenen IRB-Ansatz berücksichtigen, nach den jüngsten Vorschlägen können sich nationale Bankenaufsichten aber auch für eine explizite Laufzeitanpassung bereits im IRB-Basisansatz entscheiden. Die endgültige „Baseler Formel“ wird auf einer Standardlaufzeit von 2,5 Jahren aufbauen, so dass Kredite mit höherer effektiver Restlaufzeit einer Eigenkapital- Mehrbelastung unterliegen, während kürzere Laufzeiten von einem Abschlag profitieren. Auch Eigenkapitalfinanzierungen sollen, unabhängig von der gewählten IRB-Variante, von der Laufzeitadjustierung betroffen sein – hier soll der Maximumwert (5 Jahre) angenommen werden, was zu einer weiteren Schlechterstellung von Beteiligungen im Vergleich zu Krediten führt.

Quelle: kfw