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Eingliederungszuschüsse wirken sich positiv auf die Beschäftigungschancen der Geförderten aus. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die im Rahmen der Evaluierung der Hartz-Gesetze I-III im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem ZEW (Mannheim) und dem IAT (Gelsenkirchen) erstellt wurde.

Eingliederungszuschüsse sind zeitlich begrenzte Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber. Sie sollen bewirken, dass Unternehmen Personen einstellen, die ohne Förderung die Eintrittsbarriere nicht genommen hätten. Neben der Förderung von beruflicher Weiterbildung und Existenzgründungen sowie den Trainingsmaßnahmen sind sie eines der wichtigsten Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland.

Untersucht wurden die mittelfristigen Auswirkungen der Förderung auf die individuellen Erwerbsverläufe von Personen, die im ersten Halbjahr 2002 aus Arbeitslosigkeit in geförderte Beschäftigung eingetreten sind. Die Förderwirkung wird durch den Vergleich mit einer Gruppe nicht geförderter Personen eingeschätzt. Bei der Bildung der Vergleichsgruppe wird darauf geachtet, dass ihre Zusammensetzung hinsichtlich der persönlichen Merkmale der der geförderten Personen entspricht.

Der Anteil der Personen in regulärer Beschäftigung liegt den Forschungsergebnissen zufolge gut zwei Jahre nach Beginn der Förderung in der Gruppe der Geförderten 22 bis 48 Prozentpunkte höher als in der Vergleichsgruppe. Die größte Förderwirkung zeigt sich bei Frauen in Ostdeutschland.

„Eingliederungszuschüsse können auf individueller Ebene durchaus dazu beitragen, Eintrittsbarrieren in Arbeit abzubauen und die dauerhafte Eingliederung auch von Personen mit Vermittlungshemmnissen unterstützen“, so das Fazit des IAB.

Quelle: iab