KfW Fördertipps

Tipps der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Existenzgründer

Mit dem interaktiven Förderberater der KfW Mittelstandsbank können sich Existenzgründer und gestandene Unternehmer in wenigen Schritten über alle für eine Unternehmensfinanzierung in Frage kommenden Programme informieren. Neu im Internetauftritt der KfW Mittelstandsbank www.kfw-mittelstandsbank.de ist zudem die Rubrik „Kredite“ mit ausführlichen Finanzierungsbeispielen. Auch das virtuelle Gründerzentrum wurde grundlegend überarbeitet.

Eine gute Nachricht für alle Franchisegründer: Die KfW Mittelstandsbank verzichtet ab sofort auf die Prüfung des Franchisevertrages, so dass der Gründer
wertvolle Zeit spart. Künftig genügt eine Selbstauskunft des Antragstellers, die bei der Hausbank verbleibt.

Ab sofort können Unternehmen alle ihre Vorhaben zu 100 Prozent (bisher auf
Vorhaben bis maximal eine Million Euro begrenzt) aus dem Unternehmerkredit
der KfW Mittelstandsbank finanzieren. Der Kredithöchstbetrag beträgt unverändert fünf Millionen Euro. Der Zinssatz richtet sich nach Bonität und Sicherheiten des Unternehmens (risikogerechtes Zinssystem). Die neue Regelung gilt auch für Engagements deutscher Firmen im Ausland.

Kleinen und mittleren Unternehmen, die bereits länger als fünf Jahre am Markt
sind, macht die KfW Mittelstandsbank ein verbessertes Programmangebot.
Ab sofort können sie die obligatorische 50prozentige Fremdkapitaltranche im
„Unternehmerkapital für Arbeit und Investitionen“ mit dem Unternehmerkredit
der KfW finanzieren.

Weiterer Vorteil: Die KfW garantiert dem Kreditnehmer
einen festen Zinssatz, der bei Darlehenszusage jeweils individuell festgelegt wird.
Weitere Informationen zum Förderprogramm bietet die Seite:
www.kfw-mittelstandsbank.de

 

Findige Spediteure haben einen Weg gefunden, um die so genannte LKW-Maut günstig finanzieren zu können: Sie beantragen Fördermittel beim Staat. Zum Beispiel Betriebsmittel aus dem Unternehmerkredit-Programm der KfW Mittelstandsbank. Das zinsgünstige Darlehen (sechs Jahre Laufzeit, ein tilgungsfreies Jahr) wird über die Hausbank bei der KfW beantragt.