Gefördert werden können Existenzgründer die über genügend fachliche und kaufmännische Qualifikationen verfügen und eine entsprechende Beruferfahrung besitzen. Eine weitere Vorraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes.

Für wen ist die Förderung gedacht?

Gefördert werden können Existenzgründer die über genügend fachliche und kaufmännische Qualifikationen verfügen und eine entsprechende Beruferfahrung besitzen. Eine weitere Vorraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes.

Welche Vorhaben werden finanziert?

1. die Gründung einer selbständigen Existenz
2. die Übernahme eines anderen Unternehmens
3. Investitionen in das Unternehmen
3. Festigungsinvestitionen (2 Jahre alte  Bundesländer, 4 Jahre neue Bundesländer nach Unternehmensgründung)
4. Markterschließungskosten bei langfristiger Kapitalbindung

Wie kann mitfinanziert werden?

15% des Investitionsbedarfs sollten mindestens aus eigenen Mitteln stammen. Dabei kann mithilfe der EK-Hilfe die Höhe der eigenen Mittel auf bis zu 40% aufgestockt werden.
Eigenkapitalhilfe von bis zu 75% kann bei Festigungsinvestitionen gewährt werden, jedoch nur in den neuen Bundesländern. Dabei liegt die Obergrenze der Eigenkapitalhilfe bei 500.000 Euro pro Antragssteller.
Im Fall einer Privatisierung in den neuen Bundesländern ist die Obergrenze der Eigenkapitalhilfe auf 1 Mio Euro aufgestockt.
Desweiteren ist eine Kombination aus ERP Existenzgründerprogramm und dem Existenzgründerprogramm der KfW möglich.

Die derzeitigen Konditionen:

Zinssätze

1. Jahr 0%
2. Jahr 0%
3. Jahr 3%
4. jahr 4%
5. Jahr 5%

Der Zinssatz für das 6. bis 10. Jahr wird bei der Zusage der Eigenkaitalhilfe festgelegt.
Nach diesen 10 Jahren wird der Zinssatz für die nächsten 10 jahre festlegt. Dabei liegt der Zinssatz für die neuen Bundesländer  ab dem 6. Jahr 0,5 Prozentpunkte unter dem der alten Bundesländer.

Laufzeiten

Die längste Laufzeit für die Eigenkapitalhilfe beträgt maximal 20 Jahre. Desweiteren ist zu beachten das die Eigenkapitlhilfe bis spätestens zur Vollendung des 70. Lebensjahr zurückbezahlt ist.

Tilgung

Die Tilgung der Eigenkapitalhilfe erfolgt maximal nach 10 tilgungsfreien Jahren dann in 20 Halbjahresraten.

Antragsstellung

1. Der Existenzgründer lässt die Erfolgsaussichten seines Vorhaben prüfen. Neben der Hausbank beraten auch die Handelskammern, Steuerberater und Fachverbände. Eine dieser Institutionen muss zu dem Vorhaben Stellung nehmen.

2. Bankgespräch mit der jeweiligen Hausbank.

3. Wenn die Hausbank die Bereitschaft für die Föderung erklärt hat, leitet die Hausbank den Antrag an die KfW weiter. Sobald von dort eine Zusage erfolgt wird der Darlehensvertrag über die Eigenkapitalhilfe abgeschlossen, dies geschieht über die Hausbank.

4. Jetzt kann die Eigenkapitalhilfe nach Mittelbedarf abgerufen werden.