Das ERP-Regionalförderprogramm ist beschränkt auf die neuen Bundesländer, Berlin und die Gebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den westlichen Bundesländern.

Wer kann alles gefördert werden?

Gefödert werden können kleine und mittlere Unternehmen. Dabei ist zu beachten das der jahresumsatz in den neuen Bundesländern 50 Mio Euro und in den alten Bundesländern 40 Mio Euro nicht übersteigt.

Was wird mitfinanziert?


Finanziert werden Investitionen die auf eine langfristige Finanzierung ausgelegt sind.
Dazu zählen unter anderem die Anschaffung von Betriebsaustattungen und  der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden.
Umschuldungen und Nachfinazierungen sind mit dem ERP Regionalföderprogramm nicht möglich.  

In welcher Höhe kann mitfinanziert werden?

Mitfinanziert werden kann in den neuen Bundesländern und Berlin bis zu 75%, in den alten Bundesländern bis zu 50%. Dabei ist zu beachten das es eine Obergrenze von 500.000 Euro für die Föderung gibt. Ausnahme: Vorhaben in den neuen Bundesländern und Berlin. Dort kann die Höhe der Föderung bis zu 3 Mio Euro betragen.