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Aktueller Stand von Basel II

Im Vorfeld der jüngsten Baseler Auswirkungsstudie (Quantitative Impact- Studie 3) präzisierte der Baseler Ausschuss seine Vorschläge erheblich, so dass sich nun die endgültige Baseler Regelung, die voraussichtlich ab Anfang 2007 gelten wird, recht deutlich abzeichnet.

basel II

 

Im Standardansatz, welcher die geringsten Anforderungen an die Banken stellt, hat sich in den vergangenen Monaten nicht mehr viel getan. Nach wie vor entspricht dieser Ansatz im Großen und Ganzen der bisherigen einheitlichen Eigenkapitalanforderung bei Unternehmenskrediten – nur für extern geratete Kreditnehmer wird es nach Bonität differenzierte Anforderungen geben, andernfalls bleibt es grundsätzlich bei der 8%-Unterlegung. Allerdings können im Vergleich zum Status Quo finanzielle Sicherheiten umfassender angerechnet werden, und für kleinere Unternehmen soll analog zu Privatpersonen eine günstigere „Retail-Regelung“ (25% niedrigere Eigenkapitalanforderungen) gelten.

Demgegenüber zeigt sich der revolutionäre Aspekt von Basel II erst beim Internen Ratingansatz. Schon in seiner Basisvariante, dem „Foundation Approach“, benötigen Banken ausgefeilte Ratingsysteme, um die Ausfallwahrscheinlichkeit jedes einzelnen Kreditnehmers prognostizieren zu können. Hohe Anforderungen an die Risikomesssysteme ergeben sich durch das von Basel vorgegebene Minimum einer 5-jährigen Datenhistorie, durch Mindestanforderungen an die Ratingklassen sowie durch Ratingfaktoren, die in die verschiedenen Systeme Eingang finden müssen. Insbesondere die Integration der schwer quantifizierbaren „weichen Faktoren“ (z.B.: „Managementqualität“, Marktpositionierung, Qualität der strategischen Ausrichtung) dürfte hier viele Banken vor große Herausforderungen stellen.

Im fortgeschrittenen Ansatz (Advanced Approach) müssen Banken darüberhinaus auch die schwierige Aufgabe der Schätzung der Verlustschwere („Loss given Default“, LGD) lösen. Dieser Wert steht für den Anteil an der Kreditsumme, der im Falle des Kreditnehmerausfalls für die Bank verloren ist. Primärer Bestimmungsfaktor des LGD ist die Besicherung. Allerdings werden die Banken für den Mehraufwand dieser Schätzung kompensiert: Es entfallen die bei den anderen Ansätzen gültigen Einschränkungen hinsichtlich der anerkannten Sicherheiten. Grundsätzlich kann jede Besicherung zu einer Eigenkapitalersparnis führen, sofern die Bank deren Wirksamkeit anhand langer Datenreihen (mindestens 7 Jahre) nachweisen kann. Besonders vorteilhaft wird sich dies u.a. bei dinglicher Besicherung und bei Bürgschaften / Garantien auswirken. Um zu vermeiden, dass der Advanced Approach eine zu starke Eigenkapitalersparnis zur Folge hat, wird Basel II einen „floor“ vorschreiben: Im ersten Jahr der Einführung darf die Eigenkapitalersparnis einer Bank im Vergleich zur alten Regelung maximal 10% betragen, im 2. Jahr 20%.

Bei beiden Varianten des IRB-Ansatzes werden die Eigenkapitalanforderungen (die „Risikogewichte“) primär von der Ratingeinstufung und dem LGD (der Besicherung) abhängen. Hat sich eine Bank für eine IRB-Variante entschieden, so wird das Finanzierungssegment bzw. die anzuwendende Basel-Formel durch zwei Faktoren bestimmt (vgl. auch Grafik 2):

Quelle: kfw