krankentagegeld.jpgJeder Arbeitende kann durch einen Unfall oder einer Krankheit in die Situation kommen, länger als 42 Tage arbeitsunfähig zu sein, so dass nach diesem Zeitpunkt eine deutliche Einkommensminderung vorliegt. Hat er dann noch laufende Zahlungen zu leisten, so hat das oft schlimme Folgen für die ganze Familie. Eine Krankentagegeldversicherung kann helfen.

Das Krankengeld, das die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 43. Krankheitstag zahlt, beträgt nur noch 70 Prozent des Bruttoverdienstes, wobei von diesem Betrag die Renten- und Arbeitslosenversicherung und auch noch der Solidaritätszuschlag abgezogen werden. Mitglieder der privaten Krankenversicherung müssen dieses Tarifmerkmal extra abschließen! Die Krankentagegeldversicherung ist also in erster Linie für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung interessant.

Ziel der Krankentagegeldversicherung ist es, dem Versicherten in Zeiten von schwerer langer Krtankheit einen finanziellen Halt zu bieten. Kein Alleinverdiener sollte Frau und Kinder monatelang auf halbe Ration setzten und dabei riskieren, auch noch die Stabilität seiner Ehe ins Wanken zu bringen.

Die allgemeinen Vertragsregeln für eine Krankentagegeldversicherung

  • Die Versicherung bezieht sich immer auf eine Person und muss in der Police namentlich genannt werden.
  • Diesen Versicherungsschutz können Selbständige, Angestellte aber auch werdende Mütter in Anspruch nehmen, wobei sich der Schutz auch auf Krankheiten, die schwangerschaftsbedingt sind und auf die Entbindung beziehen kann.
  • Das Versicherungs-Alter liegt zwischen 16 und 65 Jahren und macht zur Bedingung, dass diese Personen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Der Vertrag beginnt mit dem Ersten des Monats, welchen der Versicherte selbst festlegen darf.
  • In der Regel wird der Vertrag für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weites Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
  • Der Versicherungsnehmer kann die Höhe seines Tagegeldsatzes frei bestimmen, wobei dieser jedoch nicht höher als sein bisheriger Verdienst sein darf.
  • Der monatliche Beitrag ist gering und erreicht bei manchen Versicherungen nicht einmal den zweistelligen Bereich.
  • Für Selbstständige und Freiberufler kann der Leistungsbeginn bereits ab dem 4. Krankentag abgeschlossen werden.
  • Die allgemeine Wartezeit für die Leistungserbringung beträgt in der Regel drei Monate
  • Im Anschluss an die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers, die sechs Wochen dauert, erhalten Arbeitnehmer ihr Tagegeld für eine unbegrenzte Dauer, das erst mit der Gesundung oder dem Eintreten der Berufsunfähigkeit endet.