geldprobleme-drohende-privatinsolvenz.jpgÜberschuldung kann heutzutage jeden treffen und meistens gerät man in solch eine Situation schneller als einem lieb ist. Besonders durch einen Verdienstausfall, sei bei einem Einzelunternehmer durch nicht bezahlte Rechnungen oder bei einem Arbeitnehmer durch Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit, in diesem Fall oft unverschuldet, oder durch ein Leben über die Verhältnisse des eigenen Verdienstes, also selbstverschuldet, kommt der Tag an dem die Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können. Wichtig ist nun die Situation zu erkennen und, falls noch Handlungsspielraum offen ist, die Situation umgehend selbst in den Griff nehmen, bevor die Privatinsolvenz droht.

Es hilft gar nichts Rechnungen ungeöffnet liegen zu lassen oder vor dem Gerichtsvollzieher zu flüchten. Bezahlt werden muss früher oder später doch. Ratsam ist in einer solchen Situation immer die Flucht nach vorne zu suchen und mit den Gläubigern einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Bei einem offenen und ehrlichen Gespräch, in dem nichts beschönigt oder verschwiegen werden sollte, trifft der Schuldner oft auf mehr Verständnis als er gehofft hatte. Besonders Banken und Versicherungen sind dann meistens bereit zu helfen, solange man bereit ist zu bezahlen. Dies gilt auch für alle anderen Gläubiger wie der örtliche Handwerker oder Versandhäuser oder andere.

Sollte man sich dies nicht selbst zutrauen, gibt es in jeder Gemeinde Schuldenberater, die sich des Problems annehmen, mit Ihnen einen Kostentilgungsplan erstellen, mit den Gläubigern kommunizieren und schließlich eine passende Lösung erarbeiten. Private Schuldenberatungsunternehmen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen, denn hier gibt es viele schwarze Schafe, die aus der Not noch Profit schlagen möchten. Hier gilt es sich vorher genau zu informieren, ob es sich bei dem gewählten auch wirklich um ein seriöses Unternehmen handelt.

Sollte dies alles nicht mehr helfen, bleibt nur noch der Gang in die gerichtliche Privatinsolvenz, was sich erstmal schlimmer anhört als es eigentlich ist. Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz Privatleuten die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung nach 6 Jahren geschaffen. Allerdings müssen die 6 Jahre bis zur Pfändungsgrenze bezahlt werden. Die Pfändungsgrenze steht in den Pfändungstabellen (Pfändungstabellen-Generator ) Hat der Schuldner die Privatinsolvenz beantragt wird der Richter versuchen eine außergerichtliche Einigung, mittels eines Schuldenbereinigungsplans, mit Ihrem Insolvenzverwalter zu erziehlen. Sollte das keinen Erfolg bringen wird die gerichtliche Privatinsolvenz eröffnet. Nun gilt es 6 Jahre bis zur Pfändungsgrenze zu bezahlen um danach die Restschuldbefreiung zu erlangen. Gerichts- und Anwaltskosten können mittels einer zu beantragenden Prozesskostenbeihilfe bezahlt werden, die im Vorfeld beantragt werden muss.