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Finanzamt

Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt. Denken Sie vor allen Dingen daran, daß in der Anlaufphase die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen überdurchschnittlich hoch sein können.

Berufsgenossenschaft

In einer Reihe von Berufsgenossenschaften sind Sie als Unternehmer/in ebenfalls pflichtversichert, in den anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern lassen. Aufgrund der niedrigen Beiträge und günstigen Leistungen sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.

Krankenkasse

Ihre versicherungspflichtigen Mitarbeiter müssen Sie bei den Ortskrankenkassen, bei einer Ersatzkasse oder bei einer Innungskrankenkasse anmelden. Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Betriebsnummer.

Versorgungsunternehmen

Je nach Bedarf sollten Sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (zum Beispiel Stadtwerke, Elektrizitätswerke usw.) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas abschließen.

Handelsregister, Partnerschaftsregister

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Unternehmen in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister beim örtlichen Amtsgericht eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt über den Notar (s. Recht).