KfW Förderprogramm: Unternehmerkapital
KfW Förderprogramm Unternehmerkapital
Das ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen richtet sich an Existenzgründer, freiberuflich Tätige und junge Unternehmer.
Die KfW bietet für Freiberufler, Gründer und Mittelständlern eine Produktfamilie zur Nachrangfinanzierung an. Dabei setzt sich die Produktfamilie "Unternehmerkapital" aus drei verschiedenen Baussteinen zusammen.
- dem ERP-Kapital für Gründung (bis 2 Jahre nach Unternehmensstart)
- dem ERP-Kapital für Wachstum (Geschäftsaufnahme liegt mindesten2, höchstens 5 jahre zurück)
- dem Kapital für Arbeit in und Investition (länger als 5 Jahre am Markt)
KfW Förderprogramm ERP-Kapital für Gründung
Das ERP-Kapital für Gründer ist ein Nachrangkapital um die Eigenkapitalbasis zu stärken. Dadurch wird es einfacher Fremdkapital aufzunehmen.
Gerade jungen Unternehmen und Existenzgründern mangelt es oft an Eigenkapital. Dadurch wird es schwierig Darlehen bei einer bank zu bekommen. Das ERP-Kapital für Gründer schafft hier Abhilfe.
ERP Kapital für Gründer Kurzinfo:
- Tilgung erst nach 7 Jahren
- Kapital steht 7 Jahre zur Verfügung
- Subventionierung des Zinssatzes aus dem ERP-Sondervermögen
- keine Sicherheiten für das Nachrangkapital; Foderungen der KfW Mittelstandsbank stehen hinter anderen Gläubigern zurück
ERP-Kapital für Gründung
Dieser Baustein richtet sich an die Mittelständler die damit Vorhaben finanzieren können, wenn eine tragfähige selbständige Existenz zu erwarten ist. Die Nachrangdarlehen erfüllen Eigenkapitalfunktion, da sie unbeschränk haften. Dabei sind sie als haftendes Mittel immer nur für die ausgewiesenen Vorhaben zu nutzen. Durch den Verzicht auf Sicherheiten ist der Eigenmittelcharakter gewährleistet. In den ersten Jahren erfolgt eine teilweise Übernahme der Zinsen durch das ERP-Sondervermögen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Jede natürliche Person mit Wohnsitz im Inland, dazu zählen deutsche Staatsbürger, Bürger der EU und EFTA, die
- eine Unternehmen gründen
- ein Unternehmen übernehmen, wenn das Darlehen zur Weiterführung des Unternehmens notwendig ist
-Festigungsmaßnahmen
Vorraussetzung ist weiterhin das der Antragssteller über genügende fachliche und kaufmännische Qualifikationen für das Vorhaben besitzt.
Ferner ist zu beachten, dass die KMU-Kriterien erfüllt sind, es besteht eine Nachweispflicht gegenüber der Hausbank.
Keine Föderung erfolgt bei Sanierungsfällen und Unternehmen in Schrierigkeiten im Sinne der EU-Kommission. Ferner werden auch Vorhaben die sich mit der Herstellung/Verarbeitung/Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Forstwirtschaft und der Fischerei beschäftigen nicht gefödert.
Was kann mitfinanziert werden?
Mitfinanziert werden Investitionen die folgenden Vorhaben dienen:
- Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kaufpreis eines Unternehmens
- Warenlager
- Markterschliessungsaufwendungen
In welcher Höhe kann mitfinanziert werden?
Finanzierungsanteil
Es ist darauf zu achten das die eingesetzen Mittel 15% der bemessungsgrundlage nicht unterschreiten. Eine Aufstockung bis auf 40% ist mit dem Nachrangdarlehen möglich.
Wenn das Nachrangdarlehen für eine Festigungsinvestition genutzt wird kann in den neuen Bundesländern und Berlin eine Aufstockung auf bis zu 75% möglich sein. Dabei ist aber zu beachten das keinesfalls mehr als 40% des Betriebsvermögens als haftendes Kapital genutzt wird.
Kreditbetragshöhe
500.000 Euro je Antragssteller
Kreditlaufzeiten
Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre, dabei ist zu beachten das das Nachrangdarlehen spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres des Antragsstellers zurückgezahlt ist.
Hier die wichtigsten Eckdaten zum ERP-Kapital für Gründung der KfW Mittelstandsbank
Laufzeit | 15 Jahre |
Zinssatz | 1. Jahr 0% |
Garantieentgeld | 1% jahrlich auf den noch offenen Kreditbetrag |
Auszahlung | 96% Auszahlung (Disagio wird nicht mitfinanziert |
Tilgung | 7 Jahre tilgungsfrei danach 8 Jahre gleich hohe Halbjahresraten Außerplanmäßige Tilgung ist möglich |
Unternehmerkapital
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