Umsatzsteuer wurde bis Ende 2006 in einer Höhe von 16 Prozent auf fast alle getätigten Umsätze wie beispielsweise Warenverkäufe fällig. Ab 2007 stieg die Umsatzsteuer auf 19 Prozent. Ein ermäßigter Satz in Höhe von 7 Prozent wird auf bestimmte Produkte wie z.B. Lebensmittel erhoben. Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt.

Die Umsatzsteuer wird bis Ende 2006 in einer Höhe von 16 Prozent auf fast alle getätigten Umsätze wie z.B Warenverkäufe fällig. Ab 2007 steigt die Umsatzsteuer auf 19 Prozent. Ein ermäßigter Satz in Höhe von 7 Prozent wird auf bestimmte Produkte wie z.B. Lebensmittel erhoben. Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt.

Die Umsatzsteuer müssen Sie als Unternehmer, sofern Sie nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, dem Kunden auf der Rechnung ausweisen. Die vereinnahmte Umsatzsteuer müssen Sie an das Finanzamt abführen.

Davon sind nur bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Ärtze oder Versicherungsmakler ausgenommen.

Die Umsatzsteuer ist bis spätestens zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen. Es sei denn Sie sind zu einer vierteljährlichen Abrechnung der Umsatzsteuer berechtigt, wurden vom Finanzamt anderweitig zeitlich eingestuft oder besitzen eine Fristverlängerung. 

Die Umsatzsteuer ist für Existenzgründer in den ersten zwei Kalenderjahren monatlich abzuführen!